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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bravemark / Inh. Stefan von Wallfeld
(Stand: August 2025)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Bravemark GmbH (nachfolgend „Bravemark“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Leistungen im Bereich Markenentwicklung, Produktentwicklung, Design, Packaging, strategische Beratung und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Bravemark ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Bravemark erbringt kreative, strategische und gestalterische Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot/Vertrag definiert.
2.2 Bravemark kann zur Unterstützung des kreativen Prozesses moderne Kreativtechnologien, einschließlich generativer KI, einsetzen. Die schöpferische Leitung, Auswahl und Finalisierung aller Arbeitsergebnisse erfolgen ausschließlich durch Bravemark.
2.3 Der Einsatz von KI-Tools dient ausschließlich als Hilfsmittel; alle finalen Arbeitsergebnisse werden von Bravemark konzipiert, ausgewählt, bearbeitet und abgeschlossen und stellen eine persönliche geistige Schöpfung dar.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1 Sämtliche Arbeitsergebnisse von Bravemark (Entwürfe, Konzepte, Designs, Texte, Visualisierungen, Strategien etc.) unterliegen dem Urheberrecht und/oder anderen Schutzrechten, auch wenn keine formelle Eintragung (z. B. als Marke oder Geschmacksmuster) vorliegt.
3.2 Bravemark überträgt dem Kunden nach vollständiger Vergütung die im Angebot/Vertrag ausdrücklich genannten Nutzungsrechte. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechteeinräumung einfach, nicht-exklusiv, zeitlich und räumlich unbegrenzt für den vereinbarten Zweck.
3.3 Jede Nutzung, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Bravemark und ist ggf. gesondert zu vergüten.
3.4 Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder deren Bearbeitung/Veränderung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Bravemark unzulässig.
4. Schutz von Konzepten und Präsentationen
4.1 Auch unverbindliche Präsentationen, Vorentwürfe, Konzepte und Ideen, die im Rahmen von Pitches oder Angebotsphasen vorgestellt werden, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht genutzt, weitergegeben oder umgesetzt werden.
4.2 Eine Nutzung ohne entsprechende Rechteübertragung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt Bravemark alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Der Kunde gewährleistet, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer Nutzung im Projekt entgegenstehen.
5.3 Verzögert der Kunde die Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend; Mehrkosten trägt der Kunde.
6. Leistungsänderungen
6.1 Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden während der Projektlaufzeit bedürfen der Zustimmung von Bravemark.
6.2 Mehraufwand aufgrund von Änderungen wird nach den im Angebot vereinbarten Stundensätzen oder zu marktüblichen Sätzen vergütet.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung und 50 % bei Abnahme der Leistung fällig.
7.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
8. Abnahme
8.1 Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde diese schriftlich oder mündlich freigibt oder sie im Markt einsetzt.
8.2 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Bravemark haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Bravemark nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Bravemark haftet nicht für Entscheidungen des Kunden, ob ein Werk als Marke, Design oder Patent eingetragen wird. Eine verbindliche rechtliche Beratung findet nicht statt. Bravemark empfiehlt die Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei.
9.4 Bravemark haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn diese durch Vorgaben oder Inhalte des Kunden verursacht wird.
10. Vorprüfungen und rechtliche Hinweise
10.1 Bravemark kann im Rahmen eines Projekts unverbindliche Vorprüfungen zur Schutzfähigkeit (z. B. Marken- oder Designrecherche in öffentlichen Datenbanken) durchführen. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.
10.2 Die Entscheidung über eine formale Schutzrechtsanmeldung und die damit verbundenen Risiken obliegt dem Kunden.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt werden, geheim zu halten.
11.2 Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch über das Ende des Vertrags hinaus.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Bravemark.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
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